Atmel AVR2070 Bedienungsanleitung Seite 8

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1 Einleitung
von Mobilfunkgeräten. Da hierbei die Anzahl der genutzten Geräte die Ressourcen der
durch den Anbieter vergebbaren Adressen bei weitem übersteigen würde, teilen sich in
deutschen Mobilfunknetzen mehrere tausend Geräte eine IP-Adresse. Die individuelle
Zuordnung der Adressen zu den jeweiligen Mobilfunkgeräten wird hierbei intern durch
den Provider über verschiedene technische Maßnahmen geregelt. Ähnlich verhält es sich
bei Servern im Internet, die zwar jeweils nur eine IP-Adresse besitzen, aber verschiedene
Inhalte über unterschiedliche Internetseiten bereit stellen können. IPv6 begegnet dem
Problem, indem die Adresslänge auf 128 Bit vergrößert wurde. Somit wurde die Anzahl
der möglichen Adressen um den Faktor 2
96
erhöht und entspricht nun ungefähr 340
Sextillionen (340 · 10
36
) Adressen.
Eine weitere Antriebsfeder für die Weiterentwicklung des IP-Protokolls war die unzu-
reichende Eignung für den Einsatz innerhalb neuer Technologien, wie WebTV, Video-
on-Demand oder Electronic Commerce, in denen die Dienstgüte (Quality of Service,
kurz QoS) oder die Sicherheit der Kommunikationsverbindung eine Rolle spielt. Um den
Anforderungen dieser Dienste gerecht zu werden, wurden die Kopfdaten (Header) der
IP-Pakete um Funktionen erweitert, die zum Beispiel die gewünschte Dienstklasse oder
Informationen zur Verschlüsselung von Paketen beinhalten. [4]
Die wichtigsten Verbesserungen können wie folgt zusammengefasst werden:
Vergrößerung des Adressraums
Erweiterung der Routing-Funktionen
Vereinfachung und Verbesserung der Protokollinformationen
Möglichkeit zur Nutzung von Unicast-, Anycast-, und Multicast-Datenströmen
Einführung von Quality-of-Service (QoS)
Unterstützung von Authentifizierung und anderen Sicherheitsmechanismen
Wie bereits weiter oben beschrieben, exististieren jedoch Hemnisse, welche die vollständige
Einführung von IPv6 verhindern. Hierzu zählen neben einigen technischen Problemen
auch die schon angesprochenen Übergangstechnologien, durch die eine starke Fokussierung
auf die IPv6-Technologie durch Unternehmen wie auch Privatpersonen unnötig erscheint.
Hinzu kommen diverse datenschutzrechtliche Bedenken. Diese basieren darauf, dass es
mittels IPv6 prinizipiell möglich ist, jedem Gerät eine dauerhafte IP-Adresse zuzuweisen,
über die Nutzer über unterschiedliche Netzwerke hinweg identifizierbar werden und somit
eine Überwachung des Nutzungsverhaltens möglich ist. Dem entgegen stehen jedoch
technische Maßnahmen, durch die ein Netzwerkgerät selbständig einen sich ändernden
Geräteanteil der Netzwerkadresse erzeugen kann. Diese als Privacy Extensions bezeichne-
ten Funktionen sind in vielen Betriebssystemen entweder standardmäßig aktiviert oder
können zumindest durch den Nutzer des Systems nachträglich eingschaltet werden. [
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